- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem Erdgrab.
- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von weiteren Urnen ist nicht möglich.
- Die Grabstätte kann mit einer bodengleichen Grabplatte gekennzeichnet werden.
Hinweis: Die Zubestattung einer weiteren Urnen ist nur möglich, wenn die erste Bestattung tief erfolgt ist. Für die Zubestattung einer Urnen kann eine Verlängerung des Urnenwiesengrabs erworben werden. Außerhalb einer Zubestattung ist die Verlängerung des Nutzungsrechts ausgeschlossen.